Die neu gestaltete und vergrösserte Anlage mit den streng geometrisch angeordneten und mit Stahleinfassungen abgegrenzten Pflanzenbeeten sowie den neuen Mergelwegen zwischen den Beeten wie auch dem neuen Mergelplatz bei der Hütte unterscheidet sich erheblich von der ursprünglich bestehenden, einfachen Gartenanlage. Der Einwand des Beschwerdeführers, dass auch der ursprüngliche Familiengarten mit seinen rechtwinklig angeordneten Beeten und Wegen nicht naturnah gestaltet gewesen sei, verfängt nicht.