3 von 9 der Anlage gesprochen werden kann, weshalb sich der F-Garten unter dem Titel der erweiterten Besitzstandsregelung des Art. 24c RPG als nicht bewilligungsfähig erweist. Die neu gestaltete und vergrösserte Anlage mit den streng geometrisch angeordneten und mit Stahleinfassungen abgegrenzten Pflanzenbeeten sowie den neuen Mergelwegen zwischen den Beeten wie auch dem neuen Mergelplatz bei der Hütte unterscheidet sich erheblich von der ursprünglich bestehenden, einfachen Gartenanlage.