Am 6. Mai 2022 erhob A. (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch E., dipl. Ing. Landschaftsarchitekt FH, Präsident des A. in Q., dagegen fristgerecht Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Aargau mit den folgenden Anträgen: "1. Die Abweisung „Stahleinfassungen im F-Garten" gemäss Verfügung BVUAFB vom 9.3.2022 ist aufzuheben. 2. Die Abweisung „Mergelwege im F-Garten und Mergelplatz bei der Hütte" gemäss Verfügung BVUAFB vom 9.3.2022 ist aufzuheben. 3. Zur Beurteilung des Baugesuches ist ein Augenschein vor Ort mit den beteiligten Parteien, inkl. Regierungsrat, vorzunehmen. 4. Unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen."