Einwendungen gegen das Vorhaben waren keine eingegangen. Nach der am 4. März 2021 verlangten Unterlagenergänzung erteilte die AfB BVU am 9. Mai 2022 dem Unterhalt und der Erneuerung der bestehenden Mergelwege sowie der Nutzung des Unterstands als Geräteschopf die kantonale Zustimmung, wogegen das Baugesuch bezüglich der Stahleinfassungen des F-Gartens, der neuen Mergelwege und dem neuen Mergelplatz bei der Hütte abgewiesen und der Rückbau innerhalb von sechs Monaten ab Rechtskraft des Entscheids angeordnet wurde. Die teilweise Zustimmung und teilweise Abweisung mit Rückbau wurde dem A. mit Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Gemeinderats R. vom 4. April 2022 eröffnet. B.