Die "Hütte" weist weder Türen noch Fenster auf und entspricht somit einem offenen Unterstand aus Holz. Ausserdem waren Maschendrahtzäune sowie diverses, nicht mehr gebrauchtes Material und Schrott entfernt und fachgerecht entsorgt worden. Der Gemeinderat R. liess das nachträgliche Baugesuch am 24. Juni 2020 der Abteilung für Baubewilligungen (AfB) des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) zur Beurteilung der kantonalen Prüfbelange zukommen. Einwendungen gegen das Vorhaben waren keine eingegangen.