Gemäss Art. 15 Abs. 1 BPI betreibt das Bundesamt für Polizei (fedpol) in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein automatisiertes Polizeifahndungssystem zu unter anderem folgenden Zwecken: Verhaftung von Personen oder Ermittlung ihres Aufenthalts im Rahmen einer Strafuntersuchung oder eines Straf- und Massnahmenvollzugs (lit. a); Anhaltung bei Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen oder fürsorgerischer Unterbringung (lit. b); Ermittlung des Aufenthalts vermisster Personen (lit. c); Bekanntgabe von Aberkennungen ausländischer, in der Schweiz ungültiger Führerausweise (lit. e); Ermittlung des Aufenthaltsorts von Führerinnen und Führern von Motorfahrzeugen ohne Versicherungsschutz (lit.