2 von 5 von Ämtern von den Departementen instruiert und – bei entsprechender Delegation der Entscheidzuständigkeit – auch beurteilt werden. In der Regel ist daher das Departement Volkswirtschaft und Inneres zuständig, Beschwerden gegen Entscheidungen des Amts für Justizvollzug zu instruieren und zu beurteilen.