Mit Entscheid des Amts für Justizvollzug vom 23. November 2017 wurde A. per 1. Dezember 2017 mit einer bis 26. Juli 2020 dauernden Probezeit bedingt aus dem Strafvollzug entlassen, unter Anordnung einer Bewährungshilfe; für die Dauer der Probezeit wurden verschiedene Weisungen erteilt (Weiterführung der ambulanten forensischen Therapie; Einnahme der ärztlich verordneten Medikamente; Totalabstinenz von illegalen Suchtmitteln und nicht ärztlich verordneten Medikamenten; Verpflichtung, sich in unregelmässigen Abständen Abstinenzkontrollen zu unterziehen;