A. wurde mit Urteil des Bezirksgerichts S. vom 5. November 2010 des versuchten Mordes, der versuchten vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen schweren Körperverletzung, der mehrfachen Drohung, der versuchten Nötigung sowie der Beschimpfung für schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 831 Tagen, und zu zehn Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. In teilweiser Gutheissung einer Berufung von A. hob das Obergericht des Kantons Aargau mit Urteil vom 27. Oktober 2011 den Schuldspruch bezüglich der mehrfachen schweren Körperverletzung – weil durch den Schuldspruch des versuchten Tötungsdelikts be-