Die Kosten für Abtransport und Deponie des Aushubs wären auch angefallen, wenn sich der Beschwerdeführer von Anfang an korrekt verhalten hätte. Dass der Aufwand für den Aushubeinbau unnütz geworden ist und für den Ausbau erneut Kosten entstehen, hat er seinem eigenen Fehlverhalten zuzuschreiben.