BVU hat die ohne Baubewilligung baulich veränderte Fläche dagegen auf 600 bis 700 m2 geschätzt, was durch den Bodenkundlichen Kurzbericht vom 14. November 2019 bestätigt wurde und der Beschwerdeführer hat selbst im Nachgang von einer bearbeiteten Fläche von 900 m2 gesprochen. Die vom Beschwerdeführer nachgereichten und unterzeichneten Pläne zeigen zudem Aufschüttungen von über 80 cm. Von einem Landwirt, der regelmässig auf grösseren Flächen anbaut, darf man erwarten, dass er eine Fläche von weniger als 100 m2 von einer solchen von 600 m2 oder gar 900 m2 unterscheiden kann.