7 von 9 trage und weniger als 80 cm hoch aufgeschüttet worden sei. Es seien lediglich rund 50–60 m3 Aushubmaterial von seinem Wohnhausumbau und Wohnhausanbau für die Terrainaufschüttung verwendet worden. Die Abteilung für Umwelt BVU hat die ohne Baubewilligung baulich veränderte Fläche dagegen auf 600 bis 700 m2 geschätzt, was durch den Bodenkundlichen Kurzbericht vom 14. November 2019 bestätigt wurde und der Beschwerdeführer hat selbst im Nachgang von einer bearbeiteten Fläche von 900 m2 gesprochen.