chen Humus auf, der im Unterboden vorhanden ist. Nur sehr tief wurzelnde Pflanzen könnten die 35 cm starke B-Schicht in einer Tiefe von 52–78 cm Tiefe erreichen und nutzen. Für die anderen stünde unverändert nur der Humus im 25 cm starken Oberboden (A-Schicht) zur Verfügung. Die Umsetzung des Vergleichsvorschlags wäre also mit beträchtlich ungewissem Erfolg verbunden und würde auch im besten Fall die mit der nicht sachgerecht ausgeführten Terrainaufschüttung verursachte Beeinträchtigung der ursprünglichen Bodenfruchtbarkeit nicht beheben. Die AfB hat deshalb ihre Zustimmung zum vorgeschlagenen Kompromiss zu Recht verweigert. 4. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands