Nachdem im Bodenkundlichen Kurzbericht festgestellt wurde, dass aufgrund der Messungen im Referenzprofil Nr. 3 vor der unbewilligten Terrainveränderung ein Ober- und Unterboden von zusammen über 50 cm Mächtigkeit vorhanden war, also für eine Durchwurzelung zur Verfügung stand, würde mit einer Tiefenlockerung bis mindestens 60 cm auch im besten Fall, dass die Pflanzenwurzeln danach den verdichteten Aushub durchdringen können, nicht wieder die ursprüngliche Bodenfruchtbarkeit erreicht. Die 27–53 cm dicke Aushubschicht, welche nach Ausführung der vorgeschlagenen Massnahmen eventuell von den Wurzeln durchdrungen werden könnte, weist eben nicht den nährstoffrei-