Je nach eingetretenem Resultat wäre dann trotzdem noch ein Rückbau erforderlich. Nachdem im Bodenkundlichen Kurzbericht festgestellt wurde, dass aufgrund der Messungen im Referenzprofil Nr. 3 vor der unbewilligten Terrainveränderung ein Ober- und Unterboden von zusammen über 50 cm Mächtigkeit vorhanden war, also für eine Durchwurzelung zur Verfügung stand, würde mit einer Tiefenlockerung bis mindestens 60 cm auch im besten Fall, dass die Pflanzenwurzeln danach den verdichteten Aushub durchdringen können, nicht wieder die ursprüngliche Bodenfruchtbarkeit erreicht.