Dafür hätten punktuelle Sicherungsmassnahmen genügt. Wie auch die Abteilung Landwirtschaft Aargau DFR in ihrer Stellungnahme vom 18. Mai 2020 bestätigt hat, hätte es für die Beseitigung der kleineren Unebenheiten und der von den weidenden Tieren verursachten Trampelpfade genügt, einen sogenannten baubewilligungsfreien Wiesenumbruch zu machen, das heisst, den Oberboden mit dem Bagger einzuebnen, grossflächig mit der Kreiselegge zu bearbeiten und anschliessend neu anzusäen. Das Einbringen von Aushub war dafür nicht nötig.