Demgegenüber haben die Vertreter der Abteilung für Umwelt BVU sowie der AfB in Abrede gestellt, dass mit kleinem Aufwand ein grosser Nutzen erreicht wurde, was indes nach dem Gesagten Voraussetzung für eine nachträgliche Bewilligung wäre. Auch der Nutzen der Terrainveränderung für die Stabilität des oberhalb verlaufenden Feldwegs, welcher den Gemeinderat dazu bewog, die bauliche Massnahme nachträglich positiv zu bewerten, ist nicht ausreichend ausgewiesen. Dafür hätten punktuelle Sicherungsmassnahmen genügt.