Im vorliegenden Fall wurde diese Grundregel missachtet und die im Bodenkundlichen Kurzbericht beschriebene, falsche Vorgehensweise gewählt. Der freigelegte Unterboden (B-Schicht) wurde durch Überfahrten und mit dem Raupenbagger verdichtet und mit Aushubmaterial (C-Schicht) überschüttet. Für die Pflanzen steht heute nur noch eine durchwurzelungsfähige Schicht von durchschnittlich rund 25 cm zur Verfügung, während im Referenzprofil auf dem benachbarten unveränderten Gelände eine pflanzennutzbare Gründigkeit von 52 cm festgestellt wurde. Durch die strittige Terrainveränderung wurde also die Bodenfruchtbarkeit nicht verbessert, sondern erheblich verschlechtert.