Oberboden- und Unterboden bilden zusammen den durch das Umweltschutzgesetz geschützten Boden, den es unbeeinträchtigt zu erhalten gilt, damit eine möglichst tiefe und pflanzennutzbare Gründigkeit gewährleistet ist. Das setzt voraus, dass bei einer Terrainveränderung unter Verwendung von Aushub (Horizont C) die Bodenschichten wieder in der richtigen, natürlichen Reihenfolge eingebaut werden: Abbildung 2