A. bewirtschaftet in B. einen Landwirtschaftsbetrieb mit rund 47 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, Mutterkuhhaltung, Pferdehaltung, Reb- und Ackerbau. Nach seinen ursprünglichen Angaben sei auf der in der Landwirtschaftszone gelegenen Parzelle aaa auf einer Fläche von weniger als 100 m2 mit Einbringung von 50–60 m3 Aushubmaterial, das weniger als 80 cm hoch aufgeschüttet worden sei, ein Hangrutsch behoben worden. Ferner habe er von den weidenden Tieren verursachte Trampelpfade eingeebnet. Er geht davon aus, dass die im Jahr 2018 vorgenommenen Arbeiten die Bodenfruchtbarkeit verbessert und die Bewirtschaftung erleichtert hätten.