Ablehnend zum Beschwerdebegehren sowie zum Vergleichsvorschlag der Abteilung Landwirtschaft Aargau DFR äusserte sich am 16. Juni 2020 auch die Abteilung für Umwelt BVU. Mit Eingabe vom 22. Juni 2022 liess sich auch der Beschwerdeführer noch einmal vernehmen, begrüsste den Vergleichsvorschlag und erneuerte seinen Antrag auf Durchführung einer Augenscheinsverhandlung. Ferner machte er am 16. August 2020 eine weitere Eingabe, in welcher er noch einmal eine erreichte Bodenverbesserung sowie eine Bewirtschaftungserleichterung geltend machte und die Unverhältnismässigkeit der verfügten Rückbauauflagen rügte. E.