2 von 9 Herbst 2023 nach einem Augenschein die Terrainveränderung neu zu beurteilen. Demgegenüber beantragte die AfB am 28. Mai 2020 die Abweisung der Beschwerde, da nur mit einem Rückbau ein standorttypischer und fachgerechter Bodenaufbau wiederhergestellt werden könne. Mit Stellungnahme vom 15. Juni 2020 lehnte die AfB überdies den Kompromissvorschlag der Abteilung Landwirtschaft Aargau DFR ab. Ablehnend zum Beschwerdebegehren sowie zum Vergleichsvorschlag der Abteilung Landwirtschaft Aargau DFR äusserte sich am 16. Juni 2020 auch die Abteilung für Umwelt BVU.