Am 14. Mai 2020 nahm der Gemeinderat zur Beschwerde dahingehend Stellung, aufgrund der nachvollziehbaren neuen Fakten und Begründungen befürworte er die Bewilligung der Terrainveränderung. Mit Stellungnahme vom 18. Mai 2020 erklärte auch die Abteilung Landwirtschaft Aargau DFR, aufgrund der neuen Argumente sei die Terrainveränderung neu zu beurteilen. Sie empfahl, entsprechend Punkt 7 des Bodenkundlichen Kurzberichts vom 14. November 2019 vorzugehen und im