6. Installationsplätze sind auf befestigten Plätzen zu errichten. 7. Nach Fertigstellung der Rekultivierung ist sofort mit einer 3-jährigen Luzerne-Kleegrasmischung oder einer ähnlichen strukturfördernden Mischung zu begrünen. Während drei Jahren ist auf das Eingrasen und den Weidegang zu verzichten. Das Befahren ist auf ein Minimum zu beschränken. 8. Drei Jahre nach Fertigstellung der Rekultivierung hat durch die bodenkundliche Baubegleitung eine Abnahme samt Rapport zu Handen der Abteilung für Umwelt zu erfolgen."