Die korrekte Entsorgung ist der Sektion Grundwasser, Boden und Geologie mittels Lieferscheinen sowie Annahmeprotokolle und Gebührenrechnung des Deponiebetreibers innert Monatsfrist nach Beendigung der Arbeiten mitzuteilen. 4. Die Fläche ist nach dem Rückbau der Terrainveränderung bodenkundlich zu sanieren (Lockerung des überschütteten Unterbodens, etc.) und zu rekultivieren. 5. Arbeiten mit Boden sind nur möglich, wenn dieser genügend abgetrocknet ist, d.h. in der Regel in der Vegetationszeit. Nötigenfalls ist die Tragfähigkeit/Strukturstabilität des Bodens mit Saugspanungsmessungen zu bestimmen. 6. Installationsplätze sind auf befestigten Plätzen zu errichten.