2. Der Abteilung für Umwelt sowie der Abteilung für Baubewilligungen sind neben der Angabe zur BBB frühzeitig der Termin des Rückbaus sowie die mit dem Rückbau beauftragten Firmen zu melden. 3. Alles widerrechtlich aufgebrachte Material ist bis auf den gewachsenen Unterboden auf der gesamten Fläche zu entfernen und korrekt in einer Deponie zu entsorgen. Die korrekte Entsorgung ist der Sektion Grundwasser, Boden und Geologie mittels Lieferscheinen sowie Annahmeprotokolle und Gebührenrechnung des Deponiebetreibers innert Monatsfrist nach Beendigung der Arbeiten mitzuteilen.