Vor Auftragsvergabe ist die zu beauftragende BBB der Sektion Grundwasser, Boden und Geologie schriftlich mitzuteilen und es ist basierend auf dem Kurzbericht des BBZN Hohenrains vom 14. November 2019 ein Kurz- Rückbaukonzept zum Vorgehen einzureichen. Als qualifizierte Fachleute gelten Personen, welche auf der Liste der Bodenkundlichen Gesellschaften der Schweiz (BGS-SSP; www.soil.ch) aufgeführt sind. 2. Der Abteilung für Umwelt sowie der Abteilung für Baubewilligungen sind neben der Angabe zur BBB frühzeitig der Termin des Rückbaus sowie die mit dem Rückbau beauftragten Firmen zu melden.