"Die Terrainveränderung wird bezüglich der kantonalen Prüfbelange mit folgenden Auflagen abgewiesen: 1. Der ursprüngliche Boden- und Topographiezustand ist innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids vollumfänglich wiederherzustellen. Der Rückbau ist durch eine bodenkundliche Baubegleitung (BBB) zu koordinieren. Vor Auftragsvergabe ist die zu beauftragende BBB der Sektion Grundwasser, Boden und Geologie schriftlich mitzuteilen und es ist basierend auf dem Kurzbericht des BBZN Hohenrains vom 14. November 2019 ein Kurz- Rückbaukonzept zum Vorgehen einzureichen.