Nach Einholung von Stellungnahmen der Abteilung Landwirtschaft Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR) sowie der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) stimmte die AfB am 10. Februar 2020 dem Siloballenlagerund Abstellplatz unter Auflagen nachträglich zu, verweigerte jedoch die kantonale Zustimmung zur Terrainveränderung. Diesbezüglich verfügte sie: