Am 11. September 2019 kam A. der Aufforderung zur Unterlagenergänzung teilweise nach und beantragte am 24. September 2019 eine Fristerstreckung für die weiterhin fehlenden Unterlagen bis zum 30. November 2019. Die nachgereichten Dokumente überwies die Gemeindekanzlei B. am 19. November 2019 der AfB. Nach Einholung von Stellungnahmen der Abteilung Landwirtschaft Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR) sowie der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) stimmte die AfB am 10. Februar 2020 dem Siloballenlagerund Abstellplatz unter Auflagen nachträglich zu, verweigerte jedoch die kantonale Zustimmung zur Terrainveränderung.