da die betroffene Fläche kleiner als 100 m2 sei und die Aufschüttungen weniger als 80 cm hoch, sei dafür keine Baubewilligung und somit auch kein Baugesuch nötig. Mit Verfügung vom 16. Juli 2019 verlangte die AfB eine Ergänzung des Baugesuchs bis zum 30. September 2019, insbesondere eine planliche Ausweisung der vorgenommenen Arbeiten mit Längs- und Querschnitten, Angaben zur Bauausführung und einen Bedarfsnachweis. B.