Am 3. April 2019 reichte Landwirt A. beim Gemeinderat ein Baugesuch ein, jedoch lediglich für den mit Mergel befestigten Lagerplatz. Nachdem die AfB das Fehlen eines Baugesuchs für die Terrainveränderung beanstandet hatte, erklärte A. mit Stellungnahme vom 11. Mai 2019, für die Terrainveränderung seien lediglich 50 bis 60 m3 Aushub verwendet worden; da die betroffene Fläche kleiner als 100 m2 sei und die Aufschüttungen weniger als 80 cm hoch, sei dafür keine Baubewilligung und somit auch kein Baugesuch nötig.