Nachdem die Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU; nachfolgend: AfB) auf Parzelle aaa, in der Landwirtschaftszone von B., einen unbewilligten Lagerplatz und eine ebenfalls ohne Baubewilligung vorgenommene Terrainveränderung festgestellt hatte, forderte sie die Bauherrschaft im Februar 2019 via Gemeinderat B. (fortan Gemeinderat) auf, ein nachträgliches Baugesuch zu stellen. Am 3. April 2019 reichte Landwirt A. beim Gemeinderat ein Baugesuch ein, jedoch lediglich für den mit Mergel befestigten Lagerplatz.