7 von 9 raussetzungen von § 28 BNO als auch die Brandschutzbestimmungen erfüllt sind. Ob die Abstellplätze im EG darüber hinaus angemessen durch die Tiefgarage des Nachbargrundstücks erschlossen sind, kann vorliegend nicht beurteilt werden, kann im Schluss jedoch offenbleiben. Durch den Wegfall der Veloabstellplätze im UG verfügt das Projekt nur über 33 von 58 erforderlichen Veloparkplätzen und die Baubewilligung ist auch deshalb aufzuheben. 6. Zusammenfassung und Kosten 6.1