Nicht bekannt ist darüber hinaus die Beschaffenheit der Zufahrt in die Nachbargarage, welche letztlich auch die Tiefgarage des zu beurteilenden Projekts erschliesst. Auch diese müsste die obgenannten Kriterien erfüllen, ansonsten auch der Veloraum im EG nicht anrechenbar wäre. Dieser Veloraum erweist sich zudem als problematisch, weil die Tür auf die Fahrbahn der Tiefgarage führt und sich einerseits am oberen Ende der Rampe zum UG befindet und sich zudem auf eine geneigte Fahrbahn (6 % Steigung) öffnet. Dies kann zu gefährlichen Situationen führen, wenn eine Person aus dem Veloraum kommt oder in diesen hinein will und zeitgleich ein Motorfahrzeug aus dem UG ausfährt.