Da es sich vorliegend um einen Neubau handelt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass keine Lösung mit geringerer Steigung möglich wäre. Hinzu kommt, dass die Rampe im Gegenverkehr und mit Motorfahrzeugen befahren wird, jedoch weder zweispurig ist noch über ein Lichtsignal verfügt. Es ist fraglich, ob ein von oben kommender Radfahrer insbesondere im unteren Bereich der 90 Grad Kurve auf Sicht anhalten könnte, wenn ein Motorfahrzeug entgegenkommt. Diese Problematik wird insbesondere aufgrund der deutlich zu hohen Steigung und den daher zu erwartenden hohen Geschwindigkeiten der Radfahrer verstärkt. Die Rampe entspricht somit nicht den Empfehlungen der Vollzugshilfe Langsamverkehr.