Vorliegend ist zunächst die Rampe, welche das Erdgeschoss (EG) mit dem Untergeschoss (UG) verbindet, zu beurteilen. Diese erschliesst einen von zwei Velokellern und verfügt über eine Neigung von 15,6 %. Damit ist sie eindeutig zu steil für die Erschliessung von Veloabstellplätzen. Sie dürfte maximal eine Steigung von 6 % aufweisen und nur ausnahmsweise, wenn bauliche und räumliche Vorgaben dies bedingen, eine Maximalsteigung von 12 % aufweisen. Da es sich vorliegend um einen Neubau handelt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass keine Lösung mit geringerer Steigung möglich wäre.