Befahrbare Rampen sollen ein maximales Gefälle von 6 % aufweisen, wobei die Steigung bis zu 10 % (überdacht bis zu 12 %) aufweisen kann, wenn in Ausnahmefällen aufgrund der baulichen und räumlichen Rahmenbedingungen keine andere Lösung möglich ist. Werden die Rampen im Gegenverkehr befahren, sind diese von Fachleuten sorgfältig zu projektieren und es ist darauf zu achten, dass Velos in Kurven einen grösseren Bewegungsspielraum benötigen. Die Rampen sollten auf grossen Längen eingesehen und es sollte auf Sichtweite angehalten werden können (vgl. Vollzugshilfe Langsamverkehr, Ziff. 4.1.2, Seite 72).