Zur Beurteilung von Veloabstellplätzen kann zunächst die Vollzugshilfe Langsamverkehr Nr. 7 des Bundesamts für Strassen (ASTRA), Veloparkierung - Empfehlungen zur Planung, Realisierung und Betrieb (folgend Vollzugshilfe Langsamverkehr) herangezogen werden. Befahrbare Rampen sollen ein maximales Gefälle von 6 % aufweisen, wobei die Steigung bis zu 10 % (überdacht bis zu 12 %) aufweisen kann, wenn in Ausnahmefällen aufgrund der baulichen und räumlichen Rahmenbedingungen keine andere Lösung möglich ist.