Auch die Besonnung sowohl der Innenräume als auch des Gebiets, welches durch den grossen Grenzabstand geschaffen wird, ist aufgrund des steilen Hangs deutlich eingeschränkt. Der Sinn und 6 von 9 Zweck der Regelung zum grossen Grenzabstand, nämlich die Schaffung von Freiraum auf der Gebäudeseite, auf welcher sich ein beträchtlicher Teil der Wohnnutzung abspielt, kann daher vorliegend nach Süden hin nicht erreicht werden und die Hauptwohnseite kann auf dieser Seite nicht angenommen werden. 5. Veloabstellplätze