Der grosse Grenzabstand dient dazu, Freiräume zu schaffen und insbesondere auch eine gute Besonnung zu gewährleisten. Aufgrund des steilen Hangs können diese Ziele vorliegend nicht oder nur bedingt erreicht werden. Ein Freiraum für die Wohnnutzung im Aussenraum wird nicht geschaffen, da der über der Mauer gelegene Hang aufgrund der Neigung nicht genutzt beziehungsweise betreten werden kann. Ohnehin und insbesondere bei einer beabsichtigten Nutzung wäre zudem zu prüfen, ob aufgrund der hohen Fallhöhe von 1,9 m eine Absturzsicherung erforderlich wäre. Der nutzbare Aussenbereich in Richtung Süden beschränkt sich somit auf den überdachten Sitzplatz und einen schmalen Rasenstreifen.