Allein aufgrund des geplanten Gebäudes lässt sich zusammenfassend nicht eindeutig bestimmen, welche Seite als Hauptwohnseite anzusehen wäre. Dass die Türen, welche in den Aussenbereich führen, nach Süden ausgerichtet sind, spricht jedoch eher dafür, diese Seite als Hauptwohnseite anzusehen, was durch die Wahlfreiheit der Bauherrschaft betont wird.