Der fussläufige Zugang in die Tiefgarage erfolgt über den Haupteingang des MFH, eine direkte Verbindung zum DEFH besteht nicht und ist aufgrund des gegebenen Terrains auch nicht möglich. Zwischen der Tiefgarage und dem DEFH besteht somit keine Verbindung, welche es zulässt, dass das Haus direkt aus der Tiefgarage betreten wird. Vielmehr müssten die Bewohner des DEFH über den Fussweg zum MFH und durch dieses hindurch die Tiefgarage betreten. Baulich ist die Tiefgarage damit eindeutig dem MFH zugeordnet, an welches sie direkt angeschlossen ist. Hinzu kommt, dass das DEFH über eigene, eindeutig diesem zugeordnete und dessen Pflichtbedarf deckende Parkplätze verfügt.