Die insgesamt vier Parkplätze beim DEFH decken den Bedarf an Pflichtparkfeldern für diese beiden Wohneinheiten. Deshalb und aufgrund ihrer Platzierung sind sie eindeutig und exklusiv diesem Gebäude zugeordnet. Gleiches gilt für die im nördlichen Bereich des MFH liegenden Parkfelder, welche sich aus Sicht des DEFH am anderen Ende des Baugeländes befinden. Fraglich ist, ob die Tiefgarage sowohl dem MFH als auch dem DEFH zugeordnet und damit als gemeinsame Autoabstellanlage angesehen werden kann. In der Tiefgarage (inklusive Übergang zur Nachbargarage) befinden sich 26 Parkplätze.