Die Beschwerdeführenden machen geltend, es sei keine gemeinsame Autoabstellanlage geplant. Der Fachbericht führt hierzu aus, die Tiefgarage sei über den geplanten Fussweg zum MFH durch die Bewohner des DEFH in kurzer Distanz erreichbar und eine Mitbenützung daher möglich. Parkmöglichkeiten sind vorliegend geplant in der Tiefgarage unter dem MFH (19 im Untergeschoss [UG] und 7 im Übergang zur Nachbartiefgarage), im Aussenbereich nordöstlich des MFH (5 ungedeckte Parkplätze) sowie beim DEFH (jeweils zwei gedeckte Parkplätze unter dem Überhang der Wohneinheiten). Die insgesamt vier Parkplätze beim DEFH decken den Bedarf an Pflichtparkfeldern für diese beiden Wohneinheiten.