Die architektonische Gestaltung der Nordfassade ist dabei durch die Ausrichtung zur Kantonsstrasse und die damit einhergehende Lärmbelastung bedingt und hängt mit den örtlichen Gegebenheiten zusammen. Dass dabei zugunsten des Lärmschutzes Abstriche in der architektonischen Gestaltung gemacht werden, ist nachvollziehbar und kann vorliegend hingenommen werden, da die vorgesehene Bepflanzung sowohl architektonische Mängel kaschiert als auch Funktionen des Lärmschutzes erfüllt.