Dies ergibt sich bereits draus, dass die Fachperson durch den Gemeinderat zu beauftragen ist, was naturgemäss zu einer gewissen Abhängigkeit führt. Zu beachten ist zudem, dass der Gemeinderat als solcher als unabhängig anzusehen ist, sofern im konkreten Verfahren keine Ausstandsgründe vorliegen, womit unerheblich ist, ob eine Fachperson vom – selbst neutralen – Gemeinderat in irgendeiner Weise abhängig ist. Vorliegend wurde als Fachperson zwar eine externe Bauverwaltung ausgewählt, welche auch anderweitig für den Gemeinderat tätig ist. Diese war jedoch nicht für die Prüfung des Baugesuchs verantwortlich, womit keine Vorbefassung zu erkennen ist.