2 von 9 lisierungsinteressen der Unterschreitung des 10 m Gewässerabstands entgegen. Zu beachten ist zudem, dass es sich bei dem Gewässerabstand von 10 m um eine subsidiäre Regelung handelt, welche zur Anwendung kommt, wenn der Gewässerraum noch nicht umgesetzt wurde. Vorliegend stellt sich die Situation insofern besonders dar, als die Umsetzung des Gewässerraums in der kommunalen Gesetzgebung noch nicht erfolgt, jedoch eingeleitet ist. Die Festlegung des korrekten Gewässerraums wurde bereits vorgenommen und es wurde ein beidseitiger Gewässerabstand von 7,25 m errechnet.