Zudem sieht die Abteilung Landschaft und Gewässer BVU eine Hochwassergefährdung nicht als gleich hoch an wie bei einem natürlichen Gewässer. Daran ändert grundsätzlich auch nichts, wenn, wie von den Beschwerdeführenden geltend gemacht, der Bach im Winter 2021 an anderer Stelle über die Ufer getreten ist, da ein einmaliges Ereignis an einer anderen Stelle nicht geeignet ist, die fachkundige Einschätzung umzustossen. Der Fokus liegt gemäss Abteilung Landschaft und Gewässer BVU beim künstlich angelegten Dorfbach nicht auf einer Revitalisierung im Sinne eines mäandrierenden Bachlaufs, sondern in einer Aufwertung der Uferbereiche unter Gewährleistung eines eingeschränkten Hochwassers.