Wie die Abteilung Landschaft und Gewässer BVU nachvollziehbar ausführt, stehen der Unterschreitung des Gewässerabstands von 10 m auch keine überwiegenden Interessen entgegen. Der Bach ist im betreffenden Bereich durch mehrere bestehende Bauten eingeengt und eine gesamthafte Revitalisierung wäre nicht möglich. Zudem sieht die Abteilung Landschaft und Gewässer BVU eine Hochwassergefährdung nicht als gleich hoch an wie bei einem natürlichen Gewässer.